Die Salzburger Landesregierung bewirkte mit der sogenannten „Abgabenverfahrensnovelle“ (LGBl.Nr. 77/2024) einige rechtliche Änderungen, wie die Salzburger Gemeinden ab 01. Juli 2025 ihre Abgaben und Gebühren vorzuschreiben haben.
Was ändert sich im Wesentlichen für Sie?
Ab dem 3. Quartal 2025 gibt es nicht mehr einen gemeinsamen Zahlschein für alle Gemeindeabgaben. Stattdessen bekommen Sie zwei getrennte Vorschreibungen. Das liegt daran, dass manche Abgaben als Bescheid und andere als Rechnung vorgeschrieben werden.
- Abgaben mit Bescheid: Für bestimmte Abgabenarten wie z.B. die Müll-Bereitstellungs- bzw. Leistungsgebühr oder die Endabrechnung der Kanalbenützungsgebühr erhalten Sie künftig einen rechtsverbindlichen Bescheid samt eigenem Zahlschein.
- Abgaben mit Rechnung (Zahlungsauftrag): Andere Beiträge wie etwa bereits bescheidmäßig festgesetzte Beträge (z.B. Grundsteuer), Akontozahlungen (z.B. für die Wasser- und Kanalgebühr) oder privatrechtliche Entgelte (z.B. Kinderbetreuungsbeiträge werden weiterhin mittels Rechnung vorgeschrieben – ebenfalls mit eigenem Zahlschein.
Da die beiden Vorschreibungen getrennt erstellt werden, achten Sie bitte darauf, dass die Einzahlung je Zahlschein mit Verwendung der jeweiligen Zahlungsreferenz erfolgt.
Unser Tipp:
Nutzen Sie den Abbuchungsservice (SEPA Lastschrift Mandat) der Gemeinde. So vermeiden Sie Zahlungsverzögerungen oder Fristversäumnisse. Wir buchen alle fälligen Abgaben zuverlässig und pünktlich von Ihrem Konto ab. Die entsprechenden Vorschreibungen (Bescheide und Rechnungen) erhalten Sie weiterhin per Post oder auf Wunsch elektronisch.
Sepa Lastschrift
Sollten Sie den Abbuchungsservice nutzen, weisen wir darauf hin, dass die Abbuchung je Zahlschein erfolgt.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Team der Finanzverwaltung gerne zur Verfügung.