Förderung der Gemeinde zum sinnvollen Einsatz von Ressourcen

Die Gemeindevertretung von Elixhausen hat am 15.12.2020 Richtlinien für die Förderung von Maßnahmen, zum sinnvollen Einsatz von Ressourcen, beschlossen.

§2 Maßnahmen, Förderungsart und -ausmaßRessourcenschonender Umgang

1. Gebäudebezogene Förderungen

Förderbar sind folgende Maßnahmen im Rahmen der Sanierung von bestehenden Wohngebäuden, deren Bauvollendungsanzeige mindestens 5 Jahre zurückliegt:

a) der Austausch von Außenfenstern, € 15,-- pro m² Fensterfläche (inkl. Ramen).

b) die Dämmung von Außenwänden, € 5,-- pro m² gedämmte Außenwandfläche.

c) die Dämmung der Kellerdecke, € 5,-- pro m² gedämmte Kellerdecke.

d) die Dämmung der obersten Geschoßdecke (Decke gegen Außenluft, Decke gegen kalten Dachraum, Dach), € 5,-- pro m² gedämmte oberste Geschoß- oder Dachfläche. Eigenleistungen sind dabei förderungsfähig. 

e) der Einbau einer Holzzentralheizung (z.B. Stückholzkessel, Holzpelletsheizung oder automatische Hackschnitzelheizung), pauschal € 600,--

f) die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung oder Heizungseinbindung, pauschal € 500,--

g) der Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung, pauschal € 400,--. Klimaanlagen sind von dieser Förderungsart ausgeschlossen.

h) die Errichtung einer Photovoltaikanlage, pauschal € 500,--.

i) der Einbau einer Wärmepumpe, pauschal € 400,--, eine Zusatzförderung von € 400,-- wird gewährt bei der erstmaligen Errichtung einer Tiefenbohrung, eines Erdkollektors oder einer Brunnenanlage als Wärmequelle für Wärmepumpen.

j) Durchführung eines Winterchecks für Wohngebäude (Optimierung und Effizienzsteigerung bestehender Heizungsanlagen und thermischer Solaranlagen), 10 Prozent der angefallenen Kosten (gesetzte Maßnahme), maximal mit € 400,--.

Insgesamt werden maximal € 2.000,-- für alle gesetzten Maßnahmen, die gebäudebezogen sind, ausbezahlt.

2. Förderung MobilitätSolar Power

a) Ankauf der SUPER-s'COOL-CARD, pauschal € 20,--

b) Ankauf eines Fahrradanhängers, pauschal € 50,--

c) Ankauf eines Lastenfahrrades, pauschal € 100,--

d) Förderung von Car-Sharing-Projekten, pauschal € 100,--

e) Einbau einer E-Ladestation, pauschal € 100,--

3. Sonstige Förderungen

a) Einbau einer unterirdischen Zisterne zur Nutzung des retentierten Wassers im Garten, pauschal € 100,--.


 

Richtlinie zur Förderung zum sinnvollen Einsatz von Ressourcen (163 KB) - .PDF

Formulare