Handwerkerbonus ab 15. Juli 2024 beantragbar

Veröffentlichungsdatum13.07.2024Lesedauer2 Minuten

Infos zum Handwerkerbonus

Für alle Handwerkerleistungen ab 1.3.2024 kann eine Förderung in der Höhe von mindestens 50 € bis maximal 2.000 € pro Person für das Jahr 2024 und maximal 1.500 € pro Person für das Jahr 2025 beantragt werden. Es stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden 20 % der reinen Arbeitsleistung ab einer Rechnungssumme von 250 € bis zu einem maximalen Rechnungsbetrag in Höhe von 10.000 €. Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich. Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert.

 HandwerkerWas wird gefördert?

  • Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw.
  • Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.
  • Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1.3.2024 bis zum 31.12.2025.
  • Es gibt zwei Förderperioden, nämlich die Kalenderjahre 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person.
  • Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.

 Wie kann ich den Bonus beantragen?

  • Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15.7.2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1.3.2024 durchgeführt wurden.
  • Die Beantragung erfolgt online. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW. Hier findet sich der entsprechende Link: handwerkerbonus.gv.at.
  • Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden (Name, Adresse, IBAN, Rechnung). Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig. 
  • Zudem wird es möglich sein, in Vertretung für jede Person den Antrag mit den notwendigen Dokumenten einzureichen.
  • Darüber hinaus wird es auch institutionelle Hilfestellungen für jene Personen geben, die ihren Antrag nicht online einbringen können.

Beispiele

  • Eine Familie lässt einen Teil ihrer Fassade neu machen. Für die Arbeitsleistung des Maurers fallen Kosten in Höhe von 10.000 € an. Dafür gibt es 2.000 € Handwerkerbonus für das Kalenderjahr 2024. 
  • Ein Mieter gestaltet seine Wohnung um. Der Maler verrechnet 500 € für seine Arbeitsleistung. Dafür gibt es 100 € Handwerkerbonus. 

Dieser Handwerkerbonus ist ein Teil des „Wohn- und Baupakets“ der österreichischen Bundesregierung, mit dem wichtige konjunkturelle Impulse gesetzt werden, leistbarer Wohnraum geschaffen und der Zugang zu Eigentum erleichtert werden soll.