WAS ÄNDERT SICH?
Ab 1. Jänner 2025 werden in ganz Österreich alle Verpackungen aus Kunststoff wie Joghurtbecher, Folienverpackungen oder Getränkekartons, gemeinsam mit Metallverpackungen wie Konserven- oder Tierfutterdosen in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack gesammelt.
WARUM JETZT?
Sortiertechnologien wurden verbessert und Sortieranlagen modernisiert. Die Verpackungen selbst haben sich weiterentwickelt und können besser sortiert und recycelt werden. Durch die Einführung des Einwegpfandes auf Getränkeflaschen und -dosen ist genügend Platz im Gelben Sack und der Gelben Tonne, um Leicht und Metallverpackungen gemeinsam zu sammeln.
UND WAS PASSIERT DANN?
Verpackungen getrennt sammeln ist die Grundvoraussetzung, damit aus Verpackungsabfall wieder neue Verpackungen oder andere Produkte hergestellt werden. Das spart Rohstoffe, die man für die Herstellung von Verpackungsmaterial benötigt.
FAQs ZUR SAMMELUMSTELLUNG FÜR KONSUMENT:INNEN
Die vorliegende FAQ-Sammlung basiert auf den Kriterien der Einfachheit, Nachvollziehbarkeit und Unmittelbarkeit und wendet sich prioritär an Konsument:innen.
1. Was ändert sich ab 2025?
Ab 2025 werden in ganz Österreich alle Leicht und Metallverpackungen in der Gelben Tonne oder im Gelben Sack gesammelt. Bepfandete Einweggetränkeverpackungen (Getränkeflaschen und -dosen) gehören nicht in die Sammlung. Informationen zur Rückgabe dieser Gebinde gibt es unter www.recycling-pfand.at.
Altglas und Altpapier können Sie wie gewohnt sammeln.
2. Was genau kommt Jänner 2025 in die Gelbe Tonne und den Gelben Sack?
Ab 1. Jänner 2025 kommen alle Kunststoff- und Metallverpackungen in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack. Wenn die Verpackung für die Tonnenöffnung oder den Gelben Sack zu groß ist, gehört sie dort nicht hinein. In die Gelbe Tonne/den Gelben Sack kann man künftig z. B. Folgendes einwerfen:
- Plastikflaschen wie Wasch- und Putzmittelflaschen, Flaschen für Körperpflegemittel, Flaschen für Milchgetränke oder Schlagobers etc.
- Getränkekartons
- Joghurt- und andere Becher
- Schalen und Trays für Obst, Gemüse, Fleisch, Takeaway etc.
- Folien
- Folienbeutel für bspw. Tiefkühlware oder Knabbergebäck
- Verpackungen von Schnittkäse oder Wurstscheiben
- Folienverpackungen (z.B. von Multipacks)
- Verpackungen aus Metall und Aluminium (Konserven- und Tierfutterdosen, Kronkorken, Senftuben, etc.)
Große Folien oder große Styroporverpackungen, in die z. B. Möbel, Fernseher oder Computer eingepackt werden, sollen zum Recyclinghof gebracht werden.
Fragen Verpackungssammlung 2025
Zusätzlich zur Änderung der Abfalltrennung wird ab 1. Jänner 2025 ein Einwegpfand auf Getränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen eingeführt.
Alle Flaschen und Dosen mit einem Volumen von 0,1 bis 3 Litern, die mit einem Pfandsymbol gekennzeichnet sind, erhalten ein Pfand von 25 Cent.
Dieses Pfand wird beim Kauf der Verpackung fällig und kann bei Rückgabe im Handel zurückerhalten werden.
Die Rücknahme erfolgt an allen Verkaufsstellen, die die Verpackungen verkaufen, entweder manuell oder über Rücknahmeautomaten.
Voraussetzung für die Pfanderstattung ist, dass das Pfandlogo und der Barcode deutlich erkennbar sind und die Verpackung leer sowie unzerdrückt ist.
Die Rückgabe der Pfandflaschen und -dosen erfolgt jedoch nicht über Getränkeautomaten oder Post- und Paketzusteller.
Verpackungen, die nicht den Anforderungen entsprechen, können nicht zurückgegeben werden und müssen über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne entsorgt werden.
Mit der Einführung des Pfandsystems wird das Recycling von Getränkeflaschen und -dosen weiter gefördert, und die Rückführung dieser Verpackungen in den Kreislauf wird erleichtert.
Infoblatt Das Pfandsystem