Wildbachbegehungen 2026 - Beseitigung von Übelständen

Gemeinden sind nach § 101 Forstgesetz 1975 i.d.g.F. dazu verpflichtet einmal jährlich die Bachläufe im Gemeindegebiet zu begehen, um sogenannte Übelstände (Verklausungen oder andere Ablagerungen u.d.g.l.) zu identifizieren und anschließend den jeweils betroffenen Grundbesitzern die Entfernung dieser Übelstände aufzutragen. Diese Maßnahme trägt wesentlich zur Vermeidung von Hochwässern und Vermurungen bei.

Im Zuge der jüngsten Begehung wurde auf den beiliegenden Grundstücken festgestellt, dass ein Übelstand mit der Priorität "hoch" (rot ) oder "mittel" (gelb) markiert vorhanden ist.

Übelstände, welche mit der Einstufung "niedrig" (grün) markiert wurden, werden weiter beobachtet.

Hier finden Sie die Mängelprotokolle sowie die dazugehörigen Lagepläne mit der Situierung des Übelstandes für Ihr/e Grundstück/e.

Sie werden ersucht den Übelstand bis spätestens 31. Juli 2026 zu entfernen/beheben und eine entsprechende Vollzugsmeldung an das Gemeindeamt zu stellen.

Bei Fragen steht Ihnen unser Bauamtsleiter, Herr Ing. Michael Glück, gerne zur Verfügung.

3.2_Detailkarte_-_Ehrenbach_Oberlauf.pdf

3.3_Detailkarte_-_Ehrenbach_Unterlauf.pdf

3.4_Detailkarte_-_Fischach_und_Leichartingerbach.pdf

3.5_Detailkarte_-_Leichartingerbach.pdf

3.6_Detailkarte_-_Prossingerbach.pdf

Wildbachaufnahmeblatt-Route-Ehrenbach_2026

Wildbachaufnahmeblatt-Route-Fischach_2026

Wildbachaufnahmeblatt-Route-Hainachgraben_2026

Wildbachaufnahmeblatt-Route-Leichartingerbach_2026

Wildbachaufnahmeblatt-Route-lu_Zubringer_1_Ehrenbach_2026

Wildbachaufnahmeblatt-Route-lu_Zubringer_2_Ehrenbach_2026

Wildbachaufnahmeblatt-Route-lu_Zubringer_Hainachgraben_2026

Wildbachaufnahmeblatt-Route-Prossingerbach_Zubringer_1_2026

Wildbachaufnahmeblatt-Route-Prossingerbach_Zubringer_2_2026

Wildbachaufnahmeblatt-Route-Prossingerbach_2026

Wildbachaufnahmeblatt-Route-ru_Zubringer_1_Ehrenbach_2026

Wildbachaufnahmeblatt-Route-ru_Zubringer_2_Ehrenbach_2026

Wildbachaufnahmeblatt-Route-ru_Zubringer_3_Ehrenbach

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