Wildbachbegehungen 2023 - Beseitigung von Übelständen

Gemeinden sind nach § 101 Forstgesetz 1975 i.d.g.F. dazu verpflichtet einmal jährlich die Bachläufe im Gemeindegebiet zu begehen, um sogenannte Übelstände (Verklausungen oder andere Ablagerungen u.d.g.l.) zu identifizieren und anschließend den jeweils betroffenen Grundbesitzern die Entfernung dieser Übelstände aufzutragen. Diese Maßnahme trägt wesentlich zur Vermeidung von Hochwässern und Vermurungen bei.

Im Zuge der jüngsten Begehung wurde auf den beiliegenden Grundstücken festgestellt, dass ein Übelstand mit der Priorität "hoch" (rot ) oder "mittel" (gelb) markiert vorhanden ist.

Übelstände, welche mit der Einstufung "niedrig" (grün) markiert wurden, werden weiter beobachtet.

Hier finden Sie die Mängelprotokolle sowie die dazugehörigen Lagepläne mit der Situierung des Übelstandes für Ihr/e Grundstück/e.

Sie werden ersucht den Übelstand bis spätestens Ende August 2023 zu entfernen/beheben und eine entsprechende Vollzugsmeldung an das Gemeindeamt zu stellen.

Bei Fragen steht Ihnen unser Bauamtsleiter, Herr Ing. Michael Glück, gerne zur Verfügung.

Beilage-3.1_Detailkarte_Ehrenbach_Oberlauf.pdf

Beilage-3.2_Detailkarte_Ehrenbach_Unterlauf.pdf

Beilage-3.3_Detailkarte_Fischach.pdf

Beilage-3.4_Detailkarte_Leichartingerbach.pdf

Beilage-3.5_Detailkarte_Prossingerbach[1].pdf

Wildbachaufnahmeblatt-Route-Ehrenbach_2023.pdf

Wildbachaufnahmeblatt-Route-Fischach_2023.pdf

Wildbachaufnahmeblatt-Route-Hainachgraben_2023.pdf

Wildbachaufnahmeblatt-Route-Leichartingerbach_2023.pdf

Wildbachaufnahmeblatt-Route-lu._Zubringer_1_Ehrenbach_2023.pdf

Wildbachaufnahmeblatt-Route-lu._Zubringer_2_Ehrenbach_2023.pdf

Wildbachaufnahmeblatt-Route-Prossingerbach_Zubringer_1_2023.pdf

Wildbachaufnahmeblatt-Route-Prossingerbach_2023.pdf

Wildbachaufnahmeblatt-Route-ru._Zubringer_1_Ehrenbach_2023.pdf

Wildbachaufnahmeblatt-Route-ru._Zubringer_2_Ehrenbach_2023.pdf

Wildbachaufnahmeblatt-Route-ru._Zubringer_3_Ehrenbach_2023.pdf

Wildbachaufnahmeblatt-Route-ru._Zubringer_Fischach_2023.pdf

Hier gehts zu den Fotos