Familienförderung der Gemeinde Elixhausen

FamilieFamilienförderung "neu" seit 01.01.2020

War die Familienförderung bislang an den Wassermehrverbrauch eines Haushaltes geknüpft und nur für Familien mit drei und mehr Kindern oder für AlleinerzieherInnen mit zwei und mehr Kindern gedacht, so ändert sich das Fördersystem komplett. Die neue Regelgung gilt rückwirkend mit 01.01.2020.

Familienförderung anlassbezogen

Die Familienförderung wird nunmehr anlassbezogen für jedes Kind gestaltet. Dazu werden unterschiedliche Lebensabschnitte des Kindes herangezogen und mit jeweils treffsicheren Förderungen bedacht, die auch einen positiven Nebeneffekt für die Gemeinde haben oder die Bewusstseinsbildung unterstützen.

Folgende Zeitpunkte werden gefördert:

  • Bei der Geburt eines Kindes erhält die antragstellende Person bzw. Familie Gutscheine der Gemeinde, die bei örtlichen Wirtschaftsbetrieben einlösbar sind.
  • Bei Volksschuleintritt wird gegen die Vorlage der Rechnung ein Zuschuss für den Ankauf von Schulartikeln bezahlt.
  • Beim Übergang von der Volksschule in eine Mittelschule oder das Gymnasium wird ebenfalls gegen Vorlage der Rechnung ein Zuschuss für den Ankauf von Schulartikeln ausbezahlt.
  • Nach der 4. Klasse Mittelschule oder Gymnasium werden beim Übergang in eine weiterführende Schule die Kosten der SUPER s'COOL CARD gegen Vorlage einer Bestellung oder Kopie der Karte komplett übernommen.

generelle Kriterien

  • Hauptwohnsitz in Elixhausen
  • Kind muss im gleichen Haushalt mit dem Elternteil oder den Eltern leben
  • Nachweis des Familienbeihilfenbezuges
  • Antragstellung binnen 2 Monaten nach dem auslösenden Ereignis

Die Gemeinde hat durch die Neuregelung eine treffsichere und alle Kinder gleichbehandelnde sowie moderne Familienförderung geschaffen. 

Familienförderung.2024.pdf

Zuständig