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Grundsteuer - Befreiung
Ansuchen um Grundsteuerbefreiung erhalten Sie im Gemeindeamt.
Voraussetzung für die Erlangung einer Grundsteuerbefreiung ist der Abschluss des Bauvorhabens (Vorlage der Bescheinigung gemäß § 30 der Bauordnung) und Vorlage einer Bestätigung der Landesregierung über die Zusicherung einer Förderung nach dem Abschnitt II des Wohnungsförderungsgesetzes (z.B. Kopie der Zusicherung oder des Schuldscheines)
Zuständig
Kontaktdaten von Mag. (FH) Karin Angerer
Funktion
Finanzleitung
Name
Mag. (FH) Karin Angerer
Adresse
Schulweg 9
5161 Elixhausen
Telefon
+43 662 480 214 13
E-Mail
buchhaltung@elixhausen.at