Grundsteuer - Befreiung

Ansuchen um Grundsteuerbefreiung erhalten Sie im Gemeindeamt.
Voraussetzung für die Erlangung einer Grundsteuerbefreiung ist der Abschluss des Bauvorhabens (Vorlage der Bescheinigung gemäß § 30 der Bauordnung) und Vorlage einer Bestätigung der Landesregierung über die Zusicherung einer Förderung nach dem Abschnitt II des Wohnungsförderungsgesetzes (z.B. Kopie der Zusicherung oder des Schuldscheines)

Zuständig


Karin Angerer
Kontaktdaten von Mag. (FH) Karin Angerer
FunktionFinanzleitung
NameMag. (FH) Karin Angerer
AdresseSchulweg 9
5161 Elixhausen
Telefon+43 662 480 214 13
E-Mailbuchhaltung@elixhausen.at