Hauptinhalt: Kurztaste 1
Hauptnavigation: Kurztaste 2
Metanavigation: Kurztaste 3
Suche: Kurztaste 4
Alle Informationen direkt auf Ihr Mobilgerät - Nutzen Sie Gem2Go
Gemeinde
Elixhausen
Bürgerservice
Abfalltermine
Amtliche Termine
Amtstafel
Behördenwegweiser
Essen auf Rädern
Förderungen
Formulare Gemeinde Elixhausen
Fundamt
Gebühren und Abgaben
GemeindeInfo
Neuigkeiten
Presseinfos
Sozialzeitkonto
Umwelt und Abfall
Verordnungen
Wildbach
Zuständigkeiten
Gemeindeamt
Abteilungen
Anfrage und E-Mail
Kontakt
MitarbeiterInnen
Unsere Amtssignatur
Web
Barrierefreiheit
Datenschutz
Impressum
Meine Seite
Sitemap
Suche
Einrichtungen
Infrastruktur
Kinderbetreuung
Raumreservierung
Recyclinghof
Schule und Bildung
Soziales
Politik
Bürgermeister
Vizebürgermeisterin
Gemeindevorstehung
Gemeindevertretung
Ausschüsse
Wahlergebnisse
Mandatarinfo
Unser Elixhausen
#dahoaminelixhausen
Betreutes Wohnen der Caritas
Babysitterbörse
Bewegungsarena Elixhausen
Digitaler Ortsplan
e5-energieeffiziente Gemeinde
Gesunde Gemeinde
Gastronomie
Meine Gastronomie
Hilfsdienst Elixhausen
HBLA Ursprung
Schloss Ursprung
Jobbörse (Region)
Jobbörse (Gemeindegebiet)
Kirchen
Logout
Tourismusverband
Veranstaltungen
Meine Veranstaltungen
Vereine
Meine Vereine
Wirtschaft
Meine Wirtschaftsbetriebe
Wissenswertes
Der Ort
statistische Daten
Wappen
Zahlen & Fakten
Bürgerservice
Abfalltermine
Amtliche Termine
Amtstafel
Behördenwegweiser
Essen auf Rädern
Förderungen
Formulare Gemeinde Elixhausen
Fundamt
Gebühren und Abgaben
GemeindeInfo
Neuigkeiten
Presseinfos
Sozialzeitkonto
Umwelt und Abfall
Verordnungen
Wildbach
Zuständigkeiten
Startseite
Bürgerservice
Zuständigkeiten
Hauskrankenpflege
Der Hauskrankenpflegefachdienst bietet fachliche Pflege für PatientInnen im Wohnbereich an. Gepflegt werden PatientInnen aller Altersstufen mit jeglichen Erkrankungen. Die Pflege beinhaltet auch die Anleitung, Beratung und Begleitung von Angehörigen und anderen an der Pflege beteiligten Personen. Sie wird ausschließlich durch Personen durchgeführt, die durch entsprechende bundesgesetzliche Regelung (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) dazu ermächtigt sind.
Die diplomierte Krankenschwester bzw. der diplomierte Krankenpfleger darf nur auf ärztliche Anordnung hin tätig werden. Die medizinische Hauskrankenpflege wird für ein und denselben Versicherungsfall für die Dauer von längstens vier Wochen gewährt. Darüber hinaus wird sie nach Vorliegen einer chef- oder kontrollärztlichen Bewilligung weitergewährt.
Zuständig
Kontaktdaten von Sabine Wenninger
Name
Sabine Wenninger
Adresse
Schulweg 9
5161 Elixhausen
Telefon
+43 662 480 214 16
E-Mail
soziales@elixhausen.at