Heizkostenzuschuss 2024 durch das Land Salzburg

Veröffentlichungsdatum12.01.2024Lesedauer1 Minute

Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen in der kalten Jahreszeit auszugleichen, werden Salzburgerinnen und Salzburger mit einem einmaligen Zuschuss von 600 Euro unterstützt. 

Die Antragsfrist  läuft von 1. Jänner 2024 bis 30. September 2024

Einen Heizkostenzuschuss erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Bundesland Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und deren Nettoeinkommen je Haushalt die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet:

Heizkörper EinstellungEinkommensgrenze 2023/2024

  • Alleinlebende, Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher 1.392 Euro
  • Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften 1.820 Euro

Die Einkommensgrenze erhöht sich:

  • Für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um 385 Euro
  • Für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um 621 Euro
  • Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um 621 Euro

Bei unselbständigen Erwerbstätigen sowie Bezieherinnen und Beziehern von regelmäßigen Leistungen wie z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Krankengeld etc. wird das Einkommen des Vormonats der Antragstellung überprüft. 

Um eine schnellere Antragsbearbeitung zu gewährleisten, wird daher empfohlen, entsprechende Unterlagen direkt bei der Antragstellung hochzuladen. 

Von der Förderung ausgenommen sind:

  • Bewohnerinnen und Bewohner von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Seniorenwohnhäusern.
  • Asylwerberinnen und Asylwerber, deren Aufenthalt in Salzburg im Rahmen der Grundversorgung sichergestellt wird oder die Möglichkeit der Sicherstellung besitzen.
  • Personen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre Heizkosten Dritte aufzukommen haben (zum Beispiel Übergabevertrag) oder Personen, die ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen abdecken können.

Die Antragstellung ist bis 30.09.2024 möglich und ist online zu stellen.

Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist ab 1.1.2024 wie in den Vorjahren ausschließlich über E-Government möglich. Eine Antragstellung in Papierform beim Land Salzburg ist nicht möglich.

Die Gemeinde Elixhausen (Frau Wenninger, Abteilung Soziales) unterstützt als besonderes Service jene Personen bei der elektronischen Antragstellung, die keinen Internetzugang haben.

Quelle: Land Salzburg