Mehr Rücksicht im täglichen Miteinander

Veröffentlichungsdatum01.04.2024Lesedauer1 Minute

Foto für Mehr Rücksicht im täglichen Miteinander - ©pixabayGenerell herrschen zwischen 22 Uhr abends und 7 Uhr morgens Nachtruhe sowie Sonn- und Feiertagsruhe.

In dieser Zeit sind das Musizieren, das Singen sowie andere Lärm verursachende Aktivitäten grundsätzlich verboten.

Aber auch während des Tages sollte auf das Ruhebedürfnis der Nachbarn Rücksicht genommen werden.

Daher ersucht die Gemeinde Elixhausen, die Ruhebedürfnisse der Nachbarn zu respektieren und lärmerregende Arbeiten (Rasenmähen, Holzschneiden, Schleifen usw.) zu folgenden Zeiten nicht durchzuführen:

  • Montag bis Samstag nicht vor 08:00 Uhr und nicht nach 19:00 Uhr
  • Montag bis Samstag nicht in der Mittagszeit zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr
  • An Sonn- und Feiertagen sind lärmerregende Arbeiten generell nicht erlaubt

Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle an all jene, für die dieser Beitrag zu einem rücksichtsvollen Miteinander bereits heute gelebte Selbstverständlichkeit ist.